E-Rezept einlösen: 3 Wege – auch ohne Smartphone
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E-Rezept einlösen: Alle drei Wege einfach erklärt – auch ohne Smartphone
Kurz erklärt: Ein E-Rezept ist eine ärztliche Verordnung in digitaler Form. Sie können es auf drei Wegen einlösen: mit der App Ihrer Apotheke und Ihrer Gesundheitskarte (CardLink), mit der E-Rezept-App der gematik oder mit dem Papierausdruck, den Sie in der Arztpraxis erhalten. Alle drei Wege funktionieren vor Ort und bei Versandapotheken.
Lesezeit etwa 8 Minuten · Stand: August 2026 · Fachlich geprüft vom pharmazeutischen Team von apo-versand.de
Was heißt „E-Rezept einlösen" überhaupt?
Beim E-Rezept steht die Verordnung nicht mehr auf rosa Papier, sondern liegt geschützt auf einem zentralen Server – dem sogenannten E-Rezept-Fachdienst. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt legt sie dort digital ab und unterschreibt sie elektronisch.
E-Rezept einlösen bedeutet: Sie erlauben einer Apotheke, diese Verordnung abzurufen. Dafür braucht die Apotheke einen Nachweis, dass Sie berechtigt sind. Genau hier unterscheiden sich die drei Wege – am Ende führen aber alle zum selben Ergebnis.
Zwei Dinge vorweg, die häufig für Verwirrung sorgen: Pro E-Rezept wird in der Regel ein Arzneimittel verordnet. Wenn Sie mehrere Medikamente bekommen, liegen also mehrere E-Rezepte vor – Sie können diese auch bei verschiedenen Apotheken einlösen. Und: Solange ein E-Rezept noch nicht beliefert wurde, können Sie es meist zurückziehen und an eine andere Apotheke schicken.
Weg 1: Mit der Apotheken-App und Ihrer Gesundheitskarte (CardLink)
Dieser Weg ist für viele der bequemste, wenn Sie bei einer Versandapotheke bestellen möchten. Das Verfahren heißt eHealth-CardLink. Dabei übernimmt Ihr Smartphone die Aufgabe des Kartenlesegeräts, das sonst in der Apotheke auf dem Tresen steht. Eine PIN von der Krankenkasse brauchen Sie dafür nicht.
Das brauchen Sie:
- eine kontaktlose elektronische Gesundheitskarte (eGK) – erkennbar am Funkwellen-Symbol und der sechsstelligen Kartenzugangsnummer (CAN) auf der Vorderseite
- ein Smartphone mit NFC-Funktion
- die App Ihrer Apotheke
So gehen Sie vor:
- Laden Sie die App Ihrer Apotheke auf Ihr Smartphone und registrieren Sie sich.
- Wählen Sie in der App die Funktion zum Einlösen des E-Rezepts.
- Geben Sie die sechsstellige Kartenzugangsnummer (CAN) Ihrer Gesundheitskarte ein.
- Bestätigen Sie den Code, den Sie per SMS erhalten.
- Halten Sie die Karte an die Rückseite Ihres Smartphones, bis die Verbindung steht.
- Ihre offenen E-Rezepte erscheinen in der App. Wählen Sie aus, was Sie einlösen möchten.
Gut zu wissen: CardLink ist eine Übergangslösung. Sie soll schrittweise durch die GesundheitsID und das Verfahren PoPP abgelöst werden. Für Sie ändert sich dadurch vor allem der Anmeldeweg – das Einlösen selbst bleibt einfach. Ihre Apotheke informiert Sie rechtzeitig, wenn eine Umstellung ansteht.
Weg 2: Mit der E-Rezept-App der gematik
Die App „Das E-Rezept" ist das offizielle, herstellerneutrale Angebot der gematik. Ihr Vorteil: Sie sehen dort alle Ihre E-Rezepte an einem Ort und können frei entscheiden, an welche Apotheke Sie sie senden – vor Ort oder online. Die App zeigt Ihnen auch eingelöste Verordnungen der zurückliegenden Zeit an, was bei Dauermedikation für einen guten Überblick sorgt.
Das brauchen Sie:
- ein Smartphone mit NFC-Funktion
- Ihre kontaktlose Gesundheitskarte
- eine PIN Ihrer Krankenkasse oder eine eingerichtete GesundheitsID
So gehen Sie vor:
- Fordern Sie bei Ihrer Krankenkasse die PIN für die Gesundheitskarte an oder richten Sie die GesundheitsID ein.
- Laden Sie die App „Das E-Rezept" aus dem App-Store Ihres Smartphones.
- Melden Sie sich mit Gesundheitskarte und PIN beziehungsweise GesundheitsID an.
- Ihre E-Rezepte werden angezeigt.
- Wählen Sie eine Apotheke aus und senden Sie die Verordnung dorthin.
Der Weg über die PIN dauert etwas länger, weil die Krankenkasse sie per Post verschickt. Dafür sind Sie danach völlig frei in der Wahl Ihrer Apotheke.
Weg 3: Mit dem Papierausdruck und Rezeptcode
Sie haben kein Smartphone oder möchten die digitalen Wege nicht nutzen? Kein Problem. Sie können sich in der Arztpraxis einen Ausdruck geben lassen. Darauf steht ein quadratischer Rezeptcode, der einem QR-Code ähnelt. Dieser Ausdruck ist kein Rezept im alten Sinn, sondern der Schlüssel zu Ihrer digitalen Verordnung.
So gehen Sie vor:
- Bitten Sie in der Arztpraxis um den Papierausdruck. Sie haben ein Recht darauf.
- Vor Ort: Legen Sie den Ausdruck in der Apotheke vor. Der Code wird gescannt.
- Online: Scannen oder fotografieren Sie den Code mit der App Ihrer Versandapotheke, sofern diese die Funktion anbietet.
- Bewahren Sie den Ausdruck bis zum Erhalt Ihrer Medikamente auf.
Wichtig: Behandeln Sie den Ausdruck sorgfältig. Wer den Code hat, kann die Verordnung einlösen – ähnlich wie beim früheren Papierrezept.
Welcher Weg passt zu mir?
Alle drei Wege sind sicher und gleichwertig. Die folgende Übersicht hilft Ihnen bei der Entscheidung.
Weg 1: Apotheken-App mit Gesundheitskarte (CardLink)
Sie brauchen: NFC-Smartphone, kontaktlose eGK, Apotheken-App
PIN nötig: nein
Sofort startklar: ja
Passt gut für: Bestellung bei einer festen Wunsch-Apotheke, auch bei Dauermedikation
Weg 2: E-Rezept-App der gematik
Sie brauchen: NFC-Smartphone, eGK, PIN oder GesundheitsID
PIN nötig: ja (oder GesundheitsID)
Sofort startklar: nein, PIN kommt per Post
Passt gut für: volle Übersicht über alle Rezepte und freie Apothekenwahl
Weg 3: Papierausdruck mit Rezeptcode
Sie brauchen: nur den Ausdruck aus der Arztpraxis
PIN nötig: nein
Sofort startklar: ja
Passt gut für: alle ohne Smartphone oder ohne NFC-Funktion
Wie läuft das E-Rezept einlösen bei apo-versand ab?
Bei uns können Sie alle beschriebenen Wege nutzen. Wir sind eine zertifizierte deutsche Apotheke seit 1979 – jede Bestellung wird von approbierten Apothekerinnen und Apothekern geprüft, bevor sie das Haus verlässt.
Mit der App und Ihrer Gesundheitskarte
Der schnellste Weg: App öffnen, auf „Rezept einlösen" tippen, Gesundheitskarte an die Rückseite des Smartphones halten. Ihre offenen E-Rezepte werden automatisch abgerufen – ohne Abtippen.
Praktisch bei Dauermedikation: Sie können E-Rezepte für mehrere Familienmitglieder verwalten, etwa für Partner oder pflegebedürftige Angehörige.
Mit dem Rezeptcode vom Ausdruck
Sie haben einen Papierausdruck aus der Arztpraxis? Dann scannen Sie den Rezeptcode einfach in der App – oder laden Sie ihn direkt auf unserer Website hoch. Dafür brauchen Sie weder NFC noch eine PIN.
Ohne Smartphone
Auch ohne Smartphone geht es: Den Rezeptcode können Sie über unsere Website hochladen. Wenn Sie unsicher sind, welcher Weg für Sie passt, melden Sie sich gern bei uns – wir gehen das in Ruhe mit Ihnen durch.
Nach dem Eingang prüfen unsere Pharmazeutinnen und Pharmazeuten Ihre Verordnung. Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen, mit Rezept versandkostenfrei. Wie das im Detail funktioniert und welche Symbole Ihre Gesundheitskarte haben muss, zeigen wir Ihnen auf unserer Seite E-Rezept mit der Gesundheitskarte einlösen.
Welche Rezeptarten können Sie bei uns einlösen?
Nicht jede Rezeptart darf im Versandweg beliefert werden. Damit Sie nicht unnötig warten, hier die Übersicht:
Das nehmen wir an
E-Rezept · Kassenrezept in Papierform · Privatrezept · Grünes Rezept (ärztliche Empfehlung für rezeptfreie Arzneimittel)
Das können wir nicht beliefern
Betäubungsmittel-Rezepte (BtM) und T-Rezepte. Diese Verordnungen lösen Sie bitte in einer Apotheke vor Ort ein.
Ein Hinweis zu Rezepten aus Papier: Beim E-Rezept genügt der Rezeptcode. Ein klassisches Papierrezept müssen Sie uns dagegen im Original zusenden – ein Foto reicht rechtlich nicht aus. Sie können den Vorgang aber vorab online anstoßen, damit wir Ihre Bestellung bereits vorbereiten.
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Wie läuft es bei Dauermedikation am einfachsten?
Wenn Sie regelmäßig dieselben Arzneimittel benötigen, lohnt sich etwas Vorbereitung. Diese drei Punkte haben sich bewährt:
- Rechtzeitig kümmern: Fordern Sie Folgerezepte an, solange Sie noch für etwa eine Woche versorgt sind. So haben Sie Puffer, falls es einmal länger dauert.
- Folgerezepte ohne Praxisbesuch: E-Rezepte können in vielen Fällen ausgestellt werden, ohne dass Sie erneut in die Praxis kommen müssen. Fragen Sie dort nach, wie es gehandhabt wird.
- Überblick behalten: Ein aktueller Medikationsplan hilft Ihnen, Ihrer Arztpraxis und Ihrer Apotheke, den Überblick zu behalten und Wechselwirkungen zu erkennen. Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch darauf – zum Beispiel, wenn Sie dauerhaft drei oder mehr verordnete Arzneimittel einnehmen. Sprechen Sie Ihre Arztpraxis darauf an.
Eine Vorlage zum Ausfüllen und Mitnehmen finden Sie auf unserer Seite zum Medikamentenplan zum Ausdrucken (PDF). Alle Details rund um Karte und Rezept haben wir auf der Seite elektronische Gesundheitskarte und E-Rezept zusammengestellt.
Was tun, wenn etwas nicht klappt?
Wenn die Karte nicht erkannt wird, hilft es meist, die Schutzhülle zu entfernen und die Karte langsam an der Rückseite des Smartphones zu verschieben – die NFC-Antenne sitzt je nach Modell an unterschiedlicher Stelle. Prüfen Sie außerdem, ob NFC in den Einstellungen aktiviert ist.
Erscheint kein E-Rezept in der App, wurde die Verordnung möglicherweise noch nicht freigegeben. Fragen Sie in diesem Fall in Ihrer Arztpraxis nach. Ist Ihre Gesundheitskarte älter und hat kein Funkwellen-Symbol, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine neue, kontaktlose Karte anfordern. Bis dahin nutzen Sie einfach den Papierausdruck.
Bei Fragen zu Ihren Arzneimitteln, zur Anwendung oder zu möglichen Wechselwirkungen beraten wir Sie gern persönlich – telefonisch oder per E-Mail.
Häufige Fragen zum E-Rezept einlösen
Brauche ich für das E-Rezept zwingend ein Smartphone?
Nein. Sie können Ihre Gesundheitskarte in der Apotheke vor Ort in das Kartenlesegerät stecken oder sich in der Arztpraxis einen Papierausdruck mit Rezeptcode geben lassen. Beide Wege funktionieren ohne Smartphone und ohne PIN.
Was ist der Unterschied zwischen der gematik-App und der App meiner Apotheke?
Die gematik-App ist herstellerneutral: Sie verwalten dort Ihre Rezepte und wählen frei eine Apotheke aus, benötigen dafür aber eine PIN oder die GesundheitsID. Die App einer Apotheke nutzt in der Regel CardLink und ist auf die Bestellung bei dieser Apotheke ausgelegt – dafür ohne PIN. Beide Wege gelten als sicher.
Kann ich mehrere Medikamente mit einem E-Rezept einlösen?
In der Regel wird pro E-Rezept ein Arzneimittel verordnet. Bei mehreren Medikamenten liegen also mehrere E-Rezepte vor. Sie können diese gemeinsam oder einzeln einlösen, auch bei verschiedenen Apotheken.
Kann ich ein E-Rezept zurückziehen und woanders einlösen?
Solange die Apotheke die Verordnung noch nicht beliefert hat, lässt sich die Zuweisung in der Regel zurücknehmen. Sie können das Rezept dann an eine andere Apotheke senden. Klappt es nicht, wenden Sie sich direkt an die betreffende Apotheke.
Kann ich ein E-Rezept für einen Angehörigen einlösen?
Ja. Sie können die Gesundheitskarte oder den Papierausdruck der betreffenden Person in der Apotheke vorlegen. Auch in den Apps gibt es zunehmend Funktionen für Angehörige. Fragen Sie im Zweifel in Ihrer Apotheke nach, welcher Weg im Einzelfall möglich ist.
Wie lange ist ein E-Rezept gültig?
Für gesetzlich Versicherte gilt bei einem Kassenrezept üblicherweise eine Einlösefrist von 28 Tagen ab Ausstellung, wenn Sie es ohne zusätzliche Kosten einlösen möchten. Fragen Sie bei Unsicherheit in Ihrer Apotheke nach – dort kann die Frist für Ihr konkretes Rezept geprüft werden.
Herausgeber und fachliche Prüfung
Dieser Beitrag wurde vom pharmazeutischen Team von apo-versand.de erstellt und fachlich geprüft. apo-versand.de ist eine staatlich zugelassene, behördlich registrierte Versandapotheke – echte Apotheke seit 1979. Jede Bestellung wird von approbierten Apothekerinnen und Apothekern kontrolliert.
Verantwortliche Apothekenleitung und zuständige Aufsichtsbehörde finden Sie in unserem Impressum. · Stand: August 2026
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Technische Verfahren rund um das E-Rezept werden weiterentwickelt; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorgaben von gematik und Gesetzgeber. Bei Fragen zu Ihren Arzneimitteln wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder an uns.
Quellen: gematik GmbH – FAQ zum E-Rezept und Informationen zu eHealth-CardLink, GesundheitsID und PoPP (gematik.de); Bundesministerium für Gesundheit – Elektronisches Rezept (E-Rezept), Fragen und Antworten (bundesgesundheitsministerium.de); Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) – Informationen zu E-Rezept und Medikationsplan (kbv.de); ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (abda.de); Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 SGB V. Abgerufen im August 2026.